Kirchenaustritt in Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof

Der Kirchenaustritt muss beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden. 
Der Austritt muss nicht begründet werden. Die Gebühr beträgt 30 €.

Das Amtsgericht Kreuzberg ist zuständig für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und den ehemaligen Bezirk Tempelhof. Kirchenaustritt in Schöneberg siehe Amtsgericht Schöneberg.

Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist der Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen. Der Kirchenaustritt muss persönlich beim Amtsgericht (oder bei einem Notar) erklärt werden.

 

Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130
Rechtsantragsstelle
10963 Berlin
 

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer (030) 90175-451 (Montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr).

 

Homepage Amtsgericht Kreuzberg

Amtsgericht Kreuzberg
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Änderung der Lohnsteuerkarte / Kirchensteuer

Die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgt automatisch durch die Meldebehörde.

 

Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Mehringdamm 22
10961 Berlin

Telefon: 030 9024140

Homepage Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg


Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Tempelhof
Tempelhofer Damm 234/ 236
12099 Berlin

Telefon: 030 902421101

Homepage Finanzamt Tempelhof


Mehr Informationen zum Kirchenaustritt